Fleissauszeichnungen

Aus den Statuten:

Art. 14 - Fleissauszeichnungen

Fleissauszeichnungen werden überreicht bei 90% Probenbesuch.

Mit dem 10. Fleissglas hat ein Mitglied Anrecht auf ein Plateau und mit dem 15. auf einen Krug.

Die Artikel, die als Fleissauszeichnungnen überreicht werden, können durch einen Beschluss an Vereinsversammlungen entsprechend angepasst oder bestimmt werden.

mit 10 Jahren

zusätzliche Fleissauszeichnung mit 10 Jahren
zusätzliche Fleissauszeichnung mit 10 Jahren

mit 15 Jahren

zusätzliche Fleissauszeichnung mit 15 Jahren
zusätzliche Fleissauszeichnung mit 15 Jahren

ab 25 Jahren

Fleissauszeichnung ab 25 Jahren
Fleissauszeichnung ab 25 Jahren (Etikette entworfen von Brigitte Nussbaum)
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